Anpassung Gebührentarif Art. 14 Mehrzweckgebäude Gerbi

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
22.12.2020
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Anpassung Gebührentarif Art. 14 Mehrzweckgebäude Gerbi

Auf Grundlage von Art. 5 der Gebührenverordnung vom 01.01.2018 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 30. Juni 2020 Art. 14 des Gebührentarifs vom 29.05.2018 ergänzt und rückwirkend auf den 11. Mai 2020 in Kraft gesetzt. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 wurde die Tarifanpassung verlängert. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

 

Der Gemeinderat hat - befristet bis Ende Juni 2021 - eine Gebührenreduktion erlassen, um der einheimischen Bevölkerung während der "Corona-Zeit" grossflächige Räumlichkeiten für gemeinsame Aktivitäten oder Veranstaltungen zu einem günstigen Preis zu ermöglichen.

 

Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf oder kann über amtliche-nachrichten.ch/maschwanden elektronisch eingesehen werden.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursfrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Gemeinderat Maschwanden

 

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Dateiname
Gebührentarif, Stand 17.12.2020.pdfHerunterladen
GRB-Nr. 193 v. 15.12.2020 betr. befr. Anpassung Gerbimietpreise für Einwohner.pdfHerunterladen