Reglement zur Förderung von Vereinen in der Gemeinde Maschwanden

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
14.12.2023
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Der Gemeinderat Maschwanden hat am 18. September 2023 folgendes Reglement genehmigt:

 

  • Reglement zur Förderung von Vereinen in der Gemeinde Maschwanden

 

Der Beschluss und das Reglement sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt, können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zur Einsicht auf. Das Reglement tritt, vorbehalten eines Rekurses, per 1. Januar 2024, in Kraft.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30. Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

15.12.2023

Gemeinderat Maschwanden

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GRB NR. 159 vom 18.09.2023 Reglement zur Förderung von Vereinen in der Gemeinde Maschwanden.pdfHerunterladen