Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderates Maschwanden und dessen Präsident/-in für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 - Provisorische Wahlvorschläge - Ansetzung 2. Frist

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Maschwanden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
13.11.2023
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Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderates Maschwanden und dessen Präsident/-in für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 - Provisorische Wahlvorschläge - Ansetzung 2. Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 29. September 2023 sind innert der angesetzten Frist für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates und dessen Präsident/in für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 die nachstehenden provisorischen Wahlvorschläge im Sinne von Art. 7 der Gemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetz über die politischen Rechte eingereicht worden:

 

zwei Mitglieder des Gemeinderates

 

Name, Vorname

 

Geburtsdatum,

Geschlecht

Beruf

 

Adresse, Wohnort

 

Partei

 

Künzi, Christian 11.11.1966, m Schreiner

Steinbüllenstrasse 16,

8933 Maschwanden

keine
Huber, Roger 23.11.1976, m

Wirtschafts-informatiker

Dorfstrasse 47,

8933 Maschwanden

keine

 

 

Präsidium

 

Name, Vorname

 

Geburtsdatum,

Geschlecht

Beruf

 

Adresse, Wohnort

 

Partei

 

Humbel, Ernst 102.05.1967, m Landwirt

Wolserstrasse 21,

8933 Maschwanden

keine

 

In Anwendung von Art. 7 GO und § 53 GPR wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am Dienstag, 21. November 2023 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Maschwanden hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Maschwanden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, erhältlich oder können von der Gemeindehomepage www.maschwanden.ch heruntergeladen werden.

 

Sofern nach Ablauf der zweiten Frist die Bestimmungen gemäss § 54 und § 54a GPR erfüllt sind, erfolgt die stille Wahl durch den Gemeinderat. Sind die Voraussetzungen hingegen nicht erfüllt, findet am Sonntag, 03.03.2024 eine Urnenwahl (1. Wahlgang) statt. Es werden leere Wahlzettel verwendet und den Wahlunterlagen wird in diesem Fall ein Beiblatt beigelegt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 09.06.2024 statt.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lic. c i.V. mit § 21a VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.