Ungültigkeitserklärung des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 30. November 2020 über die Initiative zur Änderung der Bau- und Zonenordnung bezüglich Dachlandschaft und Sendeanlagen

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Maschwanden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
1.11.2021
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Ungültigkeitserklärung Gemeindeversammlungsbeschluss vom 30. November 2020 über die Initiative zur Änderung der Bau- und Zonenordnung bezüglich Dachlandschaft und Sendeanlagen

Der Gemeindeversammlungsbeschluss vom 30. November 2020 über die Initiative zur Änderung der Bau- und Zonenordnung bezüglich Dachlandschaft und Sendeanlagen ist, ohne die vorgängig durchgeführte öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG (Planungs- und Baugesetz Kanton Zürich), ungültig. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 168 vom 26. Oktober 2021 den betroffenen Gemeindeversammlungsbeschluss aufgehoben.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

2. November 2021

Gemeinderat Maschwanden