Gräberräumung - Friedhof Knonau
Für die Gräber auf dem Friedhof Knonau mit Bestattungsjahren zwischen 1993 und 2000 ist die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen. Diese Erd- und Urnengräber (Grabreihen 7 und 8) werden aufgehoben.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine, Pflanzen, etc. bis spätestens Freitag, 30. April 2021 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Aufhebung der Gräber durch die Gemeinde, wobei über zurückgebliebenen Grabschmuck, ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht, verfügt wird.
Bestattungsamt Knonau