Amtliche Publikation

Ersatzwahl für ein Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege - Zweite Publikation prov. Wahlvorschläge

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
15.2.2024
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Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2022 - 2026

Auf die Wahlanordnung vom 4. Januar 2024 ist für die Ersatzwahl von einem Mitglied der reformierten Kirchenpflege Knonau für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026, innert festgesetzten Frist, folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Name Vorname (Rufname)

Jahrg.

Beruf

Adresse

Grimmer Walter

1968

Florist

Chamstrasse 28, Knonau

 

In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis und mit spätestens 22. Februar 2024 kann der Vorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Knonau, Stampfistr. 1, 8934 Knonau eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

 

Wählbar ist jede evangelisch-reformierte Person, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Knonau hat. Die Kandidaten/innen müssen mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Parteizugehörigkeit, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 evangelisch-reformierten Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Stampfistr. 1, 8934 Knonau oder auf der Gemeindewebseite (www.knonau.ch/Politik/Abstimmungen & Wahlen) erhältlich.

 

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 9. Juni 2024 eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, c/o Martin Billeter, Präsident, Püntenstrasse 6, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

 

Im Auftrag der reformierten Kirche Knonau

 

Gemeinderat Knonau

15. Februar 2024