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Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Knonau für die Amtsdauer 2022 - 2026 (provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist)

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
13.1.2022
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Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Knonau für die Amtsdauer 2022 - 2026

 

(provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist)

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 19. November 2021 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Knonau vom 27. März 2022 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

Mitglieder evang.-ref. Kirchenpflege Knonau (5 Mitglieder inkl. Präsident/in)

 

 

Name, Vorname

Geb.Jahr

Beruf

Adresse

bisher

  1.            

Dobler Fabienne

1983

Fachexpertin Intensivpflege

Uttenbergstrasse 29b,  8934 Knonau

Ja

  2.            

Gersbach Michaela

1985

Hotelfachassistentin

Weid 1, 8934 Knonau

Ja

  3.            

Hofmann Max-Ulrich

1941

Rektor

Dorfstrasse 1a,
8934 Knonau

Ja

  4.            

von Siebenthal Walter

1951

Kaufmann

Husrainstrasse 4,
8934 Knonau

Ja

  5.            

 

 

 

 

 

 

Präsident/in evang.-ref. Kirchenpflege Knonau

 

 

Name, Vorname

Geb.Jahr

Beruf

Adresse

bisher

1.

Hofmann Max-Ulrich

1941

Rektor

Dorfstrasse 1a,
8934 Knonau

Ja

 

In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Knonau und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 20. Januar 2022 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.

 

Wählbar ist, wer über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt, den politischen Wohnsitz in der Gemeinde Knonau hat, Mitglied der evangelisch-reformierten Landeskirche ist und das 18. Altersjahr vollendet hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde bereits bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Knonau unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind auf der Homepage der Gemeinde www.knonau.ch oder am Schalter der Gemeindekanzlei erhältlich.

 

Übersteigt die Zahl der definitiven Wahlvorschläge diejenigen der zu besetzenden Stellen nicht, werden amtliche Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, andernfalls wird die Wahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

8934 Knonau, 13. Januar 2022

Gemeinderat Knonau

(im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchenpflege)

 

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Publikation provisorische Wahlvorschläge - Ansetzung 2. Frist-1.pdfHerunterladen