Amtliche Publikation

Ersatzwahl für das Friedensrichteramt für den Rest der Amtsdauer 2021 - 2027

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
1.9.2021
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Ersatzwahl für das Friedensrichteramt für den Rest der Amtsdauer 2021 - 2027

Amtliche Publikation vom 2. September 2021

Für die als Friedensrichterin der Gemeinde Knonau zurückgetretene Viviane Howald-Seitz ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2021 - 2027 zu wählen. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie §§ 48ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 12. Oktober 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Knonau (wahlleitende Behörde), Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahl-vorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Der Gemeinderat Knonau erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraus-setzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 13. Februar 2022, eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, erhältlich und auf der Homepage der Gemeinde Knonau aufgeschaltet.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

2. September 2021

 

Gemeinderat Knonau

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