Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 - 2027

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
22.10.2020
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Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 - 2027

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf Sonntag, 7. März 2021 festgesetzt.

 

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton hat

 

Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 Gesetz über politische Rechte ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Freitag, 30. Oktober 2020 beim Gemeinderat Knonau schriftlich zu melden. Sie teilen Namen und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werde.

 

Entsprechende Formulare sind auf der Homepage www.knonau.ch (Rubrik: Politik / Abstimmungen & Wahlen) oder unter der Telefonnummer 044 768 50 51 erhältlich.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

20. Oktober 2020

Gemeinderat Knonau