Richtplanung: Teilrevision Regionaler Richtplan 2024
Betrifft: Region Knonaueramt (Aeugst a. A., Affoltern a. A., Bonstetten, Hausen a. A., Hedingen, Kappel a. A., Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach, Rifferswil, Stallikon und Wettswil a. A.)
Öffentliche Auflage
Mit Beschluss vom 8. April 2025 hat der Vorstand der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt den Entwurf der Teilrevision des Regionalen Richtplans Knonaueramt zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet. Die vorliegende Teilrevision umfasst Anpassungen zu Zukunftsbild Knonaueramt 2030, Anzustrebende bauliche Dichte, Gesamtstrategie Verkehr, Strassenverkehr, Öffentlicher Personenverkehr, Veloverkehr, Parkierung, Energie, Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung sowie Abfall.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die öffentliche Auflage dauert 60 Tage und findet statt vom 15. April bis 14. Juni 2025. Während dieser Zeit kann jedermann zum Entwurf der Teilrevision des Regionalen Richtplans Knonaueramt Einwendungen erheben. Gegenstand der öffentlichen Auflage und damit für Einwendungen sind nur jene Teilkapitel, in denen Änderungen vorgenommen werden. Einwendungen haben einen genau bezeichneten Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Unterlagen zum Entwurf der Teilrevision des Regionalen Richtplans Knonaueramt können während den ordentlichen Öffnungszeiten auf den Gemeindeverwaltungen der Region Knonaueramt sowie im Sekretariat der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt oder im Internet unter www.zpk-amt.ch eingesehen werden.
Kontaktstelle
Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis