Amtliche Publikation

Ersatzwahl für das Friedensrichteramt für den Rest der Amtsdauer 2021 – 2027, Publikation provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der 2. Frist

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
13.10.2021
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Ersatzwahl für das Friedensrichteramt für den Rest der Amtsdauer 2021 – 2027,

Publikation provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der 2. Frist

Amtliche Publikation vom 14. Oktober 2021

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 2. September 2021 ist für die Ersatzwahl des Friedensrichteramtes Knonau innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

 

Name,

Vorname

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

1.      

Conde Juan Carlos

1983

Jurist und
Dipl. Sozialversicherungs-experte

Dorfstrasse 1d,
8934 Knonau

 

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung Knonau und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 21. Oktober 2021, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Knonau (wahlleitende Behörde) Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Der Gemeinderat Knonau erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

 

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 13. Februar 2022, eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, erhältlich und auf der Homepage der Gemeinde Knonau aufgeschaltet.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

14. Oktober 2021

 

Gemeinderat Knonau

Anhänge
Dateiname
2021.10.21 Vorlage Wahlvorschlag.pdfHerunterladen
2. Publikation - Ersatzwahl Friedensricher Ansetzung 2. Frist.pdfHerunterladen