Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege

Veröffentlicht von
Sekundarschule Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
8.12.2022
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Anordnung Ersatzwahl von einem Mitglied der Sekundarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026

Mit Beschluss vom 29. November 2022 hat der Bezirksrat Affoltern dem Entlassungsgesuch von Cathrin Füglister als Mitglied der Sekundarschulpflege entsprochen und sie unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen.

 

Die Sekundarschulpflege hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2022 den 1. Wahlgang für die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2026 für den 16. April 2023 angeordnet. Als Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang wurde im gleichen Beschluss der 18. Juni 2023 festgesetzt.

 

Die Aufgaben der Wahlleitung hat die Sekundarschulpflege auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 2 der Gemeindeordnung der sek mättmi der Gemeinde Mettmenstetten übertragen. 

 

In Anwendung des Gesetzes über die politischen Rechte sowie Artikel 9 der Gemeindeordnung der sek mättmi sind bis spätestens am 18. Januar 2023 Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Knonau, Maschwanden oder Mettmenstetten hat. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus den Gemeinden Knonau, Maschwanden oder Mettmenstetten mit Geburtsjahr und Adressangabe eigenhändig unterzeichnet sein. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der 40-tägigen Frist veröffentlicht.

 

Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen, aber auch neue Vorschläge eingereicht, werden.

 

Geht für das zu besetzende Amt in der Sekundarschulpflege nur ein Wahlvorschlag ein und bleibt dieser Wahlvorschlag auch nach Ablauf der 7-tägigen Nachfrist als einziger Wahlvorschlag bestehen, wird die vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Anderenfalls wird am 16. April 2023 eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren durchgeführt.

 

Formulare für Wahlvorschläge sind via Website der Sekundarschule Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten (www.sekmaettmi.ch) oder in der Schulverwaltung der sek mättmi erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.