Friedhof Knonau - Gräberräumung
Für die Gräber auf dem Friedhof Knonau, mit Bestattungsjahren zwischen 1999 und 2003, ist die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen. Diese Erd- und Urnengräber (Grabfelder 11 und 18) werden aufgehoben.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine, Pflanzen, etc. bis spätestens zum 30. April 2023 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Aufhebung der Gräber durch die Gemeinde, wobei über zurückgebliebenen Grabschmuck, ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht, verfügt wird.
7. März 2023
Bestattungsamt Knonau