Gebührenfestsetzung 2020

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
9.12.2019
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Festsetzung von Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren

per 01. Januar 2020


Der Gemeinrat Knonau setzt die die Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren per 01. Januar 2020 wie folgt fest:


Wasser-Verbrauchsgebühren


Die Wassergebühren bleiben mit einem Verbrauchstarif von CHF 0.50 pro/m³ (exkl. MwSt.) unverändert. Die Grundgebühr entspricht der Grösse des Wasserzählers (Nennleistung Qmax pro m³/h) CHF 10.00 (exkl. MwSt.).


Effektiv Wasserzähler Nennleistung Qmax m³/h               


5 m³ CHF 70.00 / 7 m³ CHF 70.00 / 10 m³ CHF 100.00 / 20 m³ CHF 200.00


Abwasser Verbrauchsgebühren


Die Abwasserbeseitigungsgebühren bleiben bei einem Verbrauchstarif von CHF 1.50 pro m³ (exkl. MwSt.) unverändert. Die Grundgebühr pro angeschlossenes Grundstück ergibt sich aufgrund der gewichteten Grundstückfläche pro Quadratmetern, gemäss Ziffer 22 der Siedlungsentwässerungsverordnung vom 03.12.2013. Die Grundgebühr pro m³ wird auf CHF 0.05 (exkl. MwSt.) angesetzt.


Kehrichtgrundgebühren


Die Kehrichtgrundgebühren bleiben unverändert bei CHF 80.00 (exkl. MwSt.) pro Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaftsbetrieb.


Sämtliche genannten Gebühren sind der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt.

(Wassergebühren mit 2.5%, Abwasser- und Kehrichtgebühren mit 7.7%)

 


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.