Unterschutzstellung des Gebäudes Assek.-Nrn. 200 und 201, Kat.-Nrn. 208 und 549, Oberdorfstrasse 9/11, 8926 Uerzlikon
Betrifft
8926 Uerzlikon
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2022 beschlossen, dass das Gebäude Assek.-Nrn. 200 und 201, Kat.-Nrn. 208 und 549, Oberdorfstrasse 9/11, 8926 Uerzlikon ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist und gemäss § 205 PBG unter Schutz gestellt wird.
Kappel am Albis, 13. Januar 2023 Gemeinderat Kappel am Albis
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates und der unterzeichnete Unterschutzstellungsvertrag können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13.02.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.