Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
Die Stimmberechtigten haben an der Gemeinde- bzw. Schulgemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
A. Politische Gemeinde
- Jahresrechnung 2024 – Genehmigung
B. Primarschulgemeinde
- Jahresrechnung 2024 – Genehmigung
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG),
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Wettswil a.A., 20. Juni 2025
Gemeinderat Wettswil a.A.
Primarschulpflege Wettswil a.A.