Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Riedmatt 10, Hausen am Albis

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Hausen am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
1.6.2023
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Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Riedmatt 10, Hausen am Albis


Betrifft

8915 Hausen am Albis


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 9. Mai 2023 den Schutzvertrag

zwischen der Politischen Gemeinde

Hausen am Albis und dem Eigentümer, Willy Studer, für die

Liegenschaft Inv.-Nr. 314, Vers.-Nr. 1395 auf dem Grundstück

Kat.-Nr. 2587, Riedmatt 10, Hausen am Albis, genehmigt.



Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der

Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,

öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen

Bürozeiten eingesehen werden.



Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,

schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung

einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung

enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen

Beweismitel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Materielle und formelle Urteile des

Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren

unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 03.07.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.