Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Riedmatt 10, Hausen am Albis
Betrifft
8915 Hausen am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 9. Mai 2023 den Schutzvertrag
zwischen der Politischen Gemeinde
Hausen am Albis und dem Eigentümer, Willy Studer, für die
Liegenschaft Inv.-Nr. 314, Vers.-Nr. 1395 auf dem Grundstück
Kat.-Nr. 2587, Riedmatt 10, Hausen am Albis, genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der
Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,
öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen
Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismitel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Materielle und formelle Urteile des
Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren
unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 03.07.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.