Genehmigung "kommunaler Mehrwertausgleich"

Veröffentlicht von
Hedingen
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
15.9.2022
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Nutzungsplanung: Teilrevision kommunale Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich", Festsetzung, Genehmigung


Betrifft

8908 Hedingen


Genehmigung


Die Gemeindeversammlung Hedingen hat mit Beschluss vom 9. Juni 2022 die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich" festgesetzt.


Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 13. September 2022 verfügt:

I. Die Teilrevision der kommunale Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich", welche die Gemeindeversammlung Hedingen mit Beschluss vom 9. Juni 2022 festgesetzt hat, wird genehmigt.


Beschluss/Verfügungsnummer: ARE-22-0872

Beschluss/Verfügungsdatum: 2022-09-13


Rechtliche Hinweise und Fristen


Die Akten liegen bis 17. Oktober 2022 zur Einsichtnahme im Gemeindehaus Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, auf.


Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen die Verfügung der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17.10.2022


Kontaktstelle

Gemeinde Hedingen

Zürcherstrasse 27

8908 Hedingen