Sekundarschulgemeinde Bonstetten
Kreisschulgemeinde Bonstetten, Stallikon, Wettswil a.A.
Anordnung einer Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege, Amtsdauer 2022 – 2026
Für die aus der Schulpflege zurücktretende Marianne Wolfsgruber ist eine Nachfolgerin, bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen.
In Anwendung von §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis spätestens 03. Juni 2025 an die Sekundarschule Bonstetten, Leiterin Schulverwaltung, Schachenrain 1, 8906 Bonstetten, einzureichen.
Gemäss Art. 6 Abs. 2 GO ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Bonstetten, Wettswil a.A. oder Stallikon hat. Gemäss § 24 Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) müssen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort, sowie die Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag angeben werden. Zudem kann der Rufname angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a.A. unter Angabe von Name, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Nach der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Sofern nach Ablauf der zweiten Frist die Bestimmungen gemäss § 54 und § 54a GPR erfüllt sind, erfolgt die stille Wahl durch die Schulpflege. Sind diese Voraussetzungen hingegen nicht erfüllt, findet am Sonntag, 28. September 2025 eine Urnenwahl (1. Wahlgang) statt. Gemäss § 55 Abs. 1 und § 66 GPR i.V.m. Art. 9 GO wird an der Urne ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet.
Wahlvorschlagsformulare sind auf der Webseite der Sekundarschule Bonstetten als Download verfügbar oder können per E-Mail (schulverwaltung@sek-bonstetten.ch) bezogen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bonstetten, 16. April 2025
Sekundarschulpflege Bonstetten