Reglement über die Gemeindeführungsorganisation (GFO)
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 7. Juli 2025 folgendes Reglement genehmigt:
Reglement über die Gemeindeführungsorganisation (GFO)
Das Reglement ist auf der Website www.bonstetten.ch abrufbar. Es liegt während der Rekursfrist ebenfalls beim Schalter der Einwohnerdienste, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf. Das Reglement tritt nach unbenutztem Rechtsmittel per 1. September 2025 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Bonstetten, 11. Juli 2025
Gemeinderat Bonstetten