Entlassung aus Schutzinventar: Albisstrasse 10, Hausen am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeindrat Hausen am Albis hat mit Beschluss Nr. 134 am
6. Mai 2025, gestützt auf § 213 PBG, die Liegenschaft Albisstrasse 10 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 129 in Hausen am Albis aus dem Inventar der die dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägenden möglichen
Schutzobjekte entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates mit dazugehörigen Akten kann während der Rekursfrist beim Bauamt Hausen am Albis eingesehen werden.
Bauamt Hausen am Albis
Ebertswilerstrasse 1
8915 Hausen am Albis
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.06.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.