Entlassung aus Schutzinventar: Albisstrasse 10, Hausen am Albis

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Hausen am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
15.5.2025
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Entlassung aus Schutzinventar: Albisstrasse 10, Hausen am Albis


Angaben zur Meldung


Der Gemeindrat Hausen am Albis hat mit Beschluss Nr. 134 am

6. Mai 2025, gestützt auf § 213 PBG, die Liegenschaft Albisstrasse 10 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 129 in Hausen am Albis aus dem Inventar der die dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägenden möglichen

Schutzobjekte entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates mit dazugehörigen Akten kann während der Rekursfrist beim Bauamt Hausen am Albis eingesehen werden.


Bauamt Hausen am Albis

Ebertswilerstrasse 1

8915 Hausen am Albis



Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,

schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung

einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.06.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.