Festsetzung von Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren per 1. Januar 2024
Der Gemeinderat Knonau setzt die Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren rückwirkend per 1. Januar 2024 wie folgt fest:
Wasser-Verbrauchsgebühren
Die Wassergebühren bleiben mit einem Verbrauchstarif von CHF 0.50 pro/m³ (exkl. MwSt.) unverändert. Die Grundgebühr entspricht der Grösse des Wasserzählers (Nennleistung Qmax pro m³/h) CHF 10.00 (exkl. MwSt.).
Effektiv Wasserzähler Nennleistung Qmax m³/h 5 m³ CHF 50.00
7 m³ CHF 70.00
10 m³ CHF 100.00
20 m³ CHF 200.00
Abwasser Verbrauchsgebühren
Die Abwasserbeseitigungsgebühren werden im Verbrauchstarif von CHF 1.95 pro m³ (exkl. MwSt.) auf CHF 2.30 pro m³ (exkl. MwSt.) erhöht. Die Grundgebühr pro angeschlossenes Grundstück ergibt sich aufgrund der gewichteten Grundstückfläche pro Quadratmetern, gemäss Ziffer 22 der Siedlungsentwässerungsverordnung vom 3.12.2013. Die Grundgebühr pro m2 wird von CHF 0.07 (exkl. MwSt.) auf CHF 0.09 (exkl. MwSt.) erhöht.
Kehrichtgrundgebühren
Die Kehrichtgrundgebühren werden von CHF 100.00 (exkl. MwSt.) auf CHF 130.00 (exkl. MwSt.) pro Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaftsbetrieb erhöht.
Sämtliche genannten Gebühren sind der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt.
(Wassergebühren mit 2.6%, Abwasser- und Kehrichtgebühren mit 8.1%)
Die Gemeinde ist ihrer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 PüG nachgekommen und hat die Anpassung der Gebühren dem Preisüberwacher unterbreitet.
Dieser hat gegen die Gebührenanpassung im Abfall keine Einwände und auf die Abgabe einer formellen Empfehlung verzichtet. Im Abwasser müssen die Gebühren entgegen der Empfehlung des Preisüberwachers angehoben werden. Aufgrund von einmaligen, ausserordentlichen Abschreibungen im Jahr 2023 infolge Anschluss an die ARA Schönau in Cham, sind die Reserven dieses Eigenwirtschaftsbetriebes nahezu aufgebraucht. Für die detaillierte Begründung wird auf den Gemeinderatsbeschluss vom 7. Mai 2024 verwiesen.
Der Beschluss des Gemeinderates, sowie die Stellungnahmen des Preisüberwachers vom 11. Dezember 2023 (Abfall) und 1. Februar 2024 (Abwasser) sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.
14. Mai 2024
Gemeinderat Knonau