Stille Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
Wahlerklärung
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 13. November 2020 ist dem Gemeinderat Diana Caruso, als gültige Kandidatur für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 vorgeschlagen worden. Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen (bis 12. Januar 2021) liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor.
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist vom Gemeinderat als wahlleitende Behörde am 15. Januar 2021 als in stiller Wahl gewählt erklärt worden:
Mirglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
Name, Vorname |
Beruf |
Jahr- gang.
|
Adresse |
Heimatort |
Partei |
Caruso, Diana |
Inkassospezialistin |
1981 |
Wolserstrasse 20 |
Obfelden ZH |
FDP |
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Im Grund 15, Postfach, 8910 Affoltern a/A, erhoben werden
(§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Obfelden, 19. Januar 2021 Der Gemeinderat