Stille Ersatzwahl Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

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Obfelden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
18.1.2021
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Stille Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022

Wahlerklärung

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 13. November 2020 ist dem Gemeinderat Diana Caruso, als gültige Kandidatur für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 vorgeschlagen worden. Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen (bis 12. Januar 2021) liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor.

 

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist vom Gemeinderat als wahlleitende Behörde am 15. Januar 2021 als in stiller Wahl gewählt erklärt worden:

 

Mirglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022

Name, Vorname

Beruf

Jahr- gang.

 

Adresse

Heimatort

Partei

Caruso, Diana

Inkassospezialistin

1981

Wolserstrasse 20

Obfelden ZH

FDP

 

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Im Grund 15, Postfach, 8910 Affoltern a/A, erhoben werden
(§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

 

Obfelden, 19. Januar 2021                                                              Der Gemeinderat