Publikation des vorläufigen Wahlvorschlags für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Verbandsschulpflege für den Schulzweckverband Bezirk Affoltern für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Veröffentlicht von
Schulzweckverband Bezirk Affoltern
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
10.4.2025
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Publikation des vorläufigen Wahlvorschlags für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Verbandsschulpflege für den Schulzweckverband Bezirk Affoltern für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 25. Februar 2025 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Verbandsschulpflege für den Schulzweckverband Bezirk Affoltern innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Als Mitglied:

 

Name, Vorname

Geburts
jahr

Wohnort

Beruf

Partei

Cavelti, Andrea

1979

Grundrebenstrasse 31, 8932 Mettmenstetten

Primar-

lehrerin

parteilos

 

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) kann innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 22. April 2025, 11.30 Uhr der eingereichte Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Stadtverwaltung Affoltern am Albis, Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [VPR]).

 

Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz im Bezirk Affoltern hat (§ 23 GPR und Art. 8 der Statuten des Schulzweckverbands).

 

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

 

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Bezirks Affoltern unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Formulare für Wahlvorschläge sind auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch oder unter der Telefonnummer 044 762 56 32 erhältlich.

 

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet ein Wahlgang am Sonntag, 28. September 2025 statt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

11. April 2025

Stadtrat Affoltern am Albis

Anhänge
Dateiname
20250411_Wahlvorschlag Schulzweckverband Bezirk Affoltern 2025 - Nachfrist .pdfHerunterladen