Inkraftsetzung der totalrevidierten Gemeindeordnung

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
30.9.2021
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Inkraftsetzung der totalrevidierten Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Stallikon

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Stallikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung angenommen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 847 vom 25. August 2021 die Gemeindeordnung ohne Bemerkungen genehmigt. Demzufolge hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 216 vom 27. September 2021 die neue Gemeindeordnung gestützt auf Art. 52 Gemeindeordnung auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

 

Die Gemeindeordnung wird gemäss § 7 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) und § 2 Gemeindeverordnung (VVG, LS 131.11) in der systematisch aufgebauten Rechtssammlung auf www.stallikon.ch/rechtssammlung aufgeschaltet.

 

1. Oktober 2021
Gemeinderat Stallikon