Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB), Öffentliche Auflage, Mettmenstetten
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Mettmenstetten hat am 29. April 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Umsetzung der "Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen" (IVHB) und dazugehörigen erläuternden Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV), zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen liegen vom 09. Mai 2025 bis 08. Juli 2025 während 60 Tagen (von der Publikation an gerechnet) in der Gemeindeverwaltung, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf www.mettmenstetten.ch aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis zum 08. Juli 2025 (Datum des Poststempels) an den Gemeinderat Mettmenstetten einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage entschieden.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 08.07.2025
Öffentliche Auflage (§ 7 Planungs- und Baugesetz)