Aufhebung Submissionsrichtlinien Bonstetten (740.1)

Veröffentlicht von
Bonstetten
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
22.4.2024
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Submissionsrichtlinien Bonstetten 

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. April 2024 folgenden Erlass aufgehoben:

 

Submissionsrichtlinien Bonstetten (740.1)

 

Die am 26. März 2013 revidierte Fassung der kommunalen Submissionsrichtlinien wird per 31. Mai 2024 ausser Kraft gesetzt. Bis zu diesem Datum sind die Richtlinien auf der Webseite unter Verwaltung/Rechtsammlung/7 Bauen/ 74 Beschaffung.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A. Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

 

Bonstetten, 23. April 2023

Gemeinderat Bonstetten