Entlassung aus dem Inventar der schutzwürdigen Bauten: Gebäude Vers.-Nr. 329, Kat.-Nr. 1052, Hinterdorfstrasse 10, 8933 Maschwanden

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
3.8.2022
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Entlassung aus dem Inventar der schutzwürdigen Bauten: Gebäude Vers.-Nr. 329, Kat.-Nr. 1052, Hinterdorfstrasse 10, 8933 Maschwanden


Betrifft

8933 Maschwanden


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Maschwanden hat mit Beschluss Nr. 137 vom 19. Juli 2022, gestützt auf § 213 PBG, das Gebäude, Vers.-Nr. 329, auf Kat.-Nr. 1052, an der Hinterdorfstrasse 10, 8933 Maschwanden, aus dem Inventar der schutzwürdigen Bauten der Gemeinde Maschwanden entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderats mit dazgehörigen Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Eigentümer) bzw. Publikation (Dritte) an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.09.2022
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.