Nutzungsplanung: Quartierplan "Buchenegg", Festsetzung, Genehmigung

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Stallikon
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
24.3.2022
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Nutzungsplanung: Quartierplan "Buchenegg", Festsetzung, Genehmigung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 173 vom 23. August 2021 den Quartierplan "Buchenegg" festgesetzt.

 

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 1009 vom 8. März 2022 den festgesetzten Quartierplan "Buchenegg" genehmigt.

 

Die Unterlagen liegen ab dem 25. März 2022 während 30 Tagen während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, Stallikon, auf.

 

Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderates und die Genehmigungsverfügung der Baudirektion Kanton Zürich kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 ff PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

25. März 2022
Gemeinderat Stallikon