Temporäres Fahrverbot während Bauzeit

Veröffentlicht von
Schafisheim
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
14.2.2024
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Temporäres Fahrverbot während Bauzeit

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

 

Verfügende Behörde

Gemeinde

Name der Strasse

Art der Verkehrsbeschränkung

Gemeinderat

Schafisheim

Talhardstrasse, Parzelle 827 und Schorenweg, Parzelle 823

Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, ausgenommen Zubringerdienst, Werkverkehr und Anwohner, während der gesamten Bauzeit vom März 2024 bis November 2024.

 

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Schafisheim