Fakultatives Referendum Satzungen Kreisschule Lotten
Der Verbandsvorstand der Kreisschule Lotten hat am 26. Mai 2025 die neue Berechnung der Finanzierung (§ 4 Finanzierung der Satzungen der Kreisschule) beschlossen. Diese wird während 60 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 4 der Satzungen.
Gegenstand
§ 4 Satzungen Kreisschule Lotten
Referendumsfrist
Freitag, 11. Juli 2025, bis Dienstag, 9. September 2025
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Die Satzungen können während der Referendumsfrist im Gemeindehaus, Winkelgasse 1, Schafisheim, eingesehen werden.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
Insgesamt 399 gültige Unterschriften (5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden gemäss § 77a Abs. 1a) des Gemeindegesetzes). Für jede Verbandsgemeinde sind separate Unterschriftenbögen zu verwenden.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Verbandsvorstand der Kreisschule Lotten, Winkelgasse 1, Schafisheim, einzureichen.