Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2025 wie folgt veröffentlicht:
- Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2024; Genehmigt
- Rechenschaftsbericht 2024; Kenntnisnahme
- Jahresrechnung 2024; Genehmigt
- Kreditabrechnungen
a) Feuerwehr; Verkehrsabteilungsfahrzeug (VAF); Genehmigt
b) Feuerwehr; Tanklöschfahrzeug (TLF); Genehmigt
c) Boostocksteg; Ersatzneubau; Studienauftrag 2023; Genehmigt
d) Abwasser; Kontrolle Abwasseranschlüsse Kanalisationsnetz; Genehmigt - Spitex Leistungsvereinbarung; Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025.