Verkehrsanordnung, Aufhebung Parkplatz altes Gemeindehaus

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Spreitenbach
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
9.4.2025
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Verkehrsanordnung, Aufhebung Parkplatz altes Gemeindehaus

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

 

Verfügende Behörde

Gemeinde

Name der Strasse

Art der Verkehrsbeschränkung

Gemeinderat Spreitenbach
8957 Spreitenbach

  • Parkplatz (altes) Gemeindehaus, Poststrasse 13 (Parzelle Nr. 242 / Einmündung Parkplatz) Parkieren mit Parkscheibe zeitliche Beschränkungen Montag - Freitag, 07 - 22 Uhr, max. 3 h.

 

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt (11. April 2025) bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Gemeinderat Spreitenbach

Bahnhofstrasse 2

8957 Spreitenbach

Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.05.2025