Verkehrsanordnung, Aufhebung Parkplatz altes Gemeindehaus
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung
Gemeinderat Spreitenbach
8957 Spreitenbach
- Parkplatz (altes) Gemeindehaus, Poststrasse 13 (Parzelle Nr. 242 / Einmündung Parkplatz) Parkieren mit Parkscheibe zeitliche Beschränkungen Montag - Freitag, 07 - 22 Uhr, max. 3 h.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt (11. April 2025) bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Gemeinderat Spreitenbach
Bahnhofstrasse 2
8957 Spreitenbach
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.05.2025