Ersatzwahl Ersatzmitglied Wahlbüro Nachnominationsfrist

Veröffentlicht von
Ammerswil
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
13.9.2023
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Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachnominationsfrist

Für die Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros Ammerswil vom 
22. Oktober 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgender Kandidat angemeldet:

 

Amweg, Thomas, 1985, von Ammerswil AG, Lenzburgerstrasse 38, parteilos

 

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können.

 

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Ammerswil zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am 19. September 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

 


Ammerswil, 11. September 2023

Gemeinderat Ammerswil