Öffentliche Auflage Einzonung Aescherstrasse 38

Veröffentlicht von
Fahrwangen
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
25.1.2022
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Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Einzonung Liegenschaft Aescherstrasse 38; Öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

 

Die öffentliche Auflage findet elektronisch statt.

 

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 28. Januar 2022 bis 28. Februar 2022 auf der Homepage der Gemeinde Fahrwangen (www.fahrwangen.ch/amtlichepublikationen) öffentlich auf.

 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Fahrwangen einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.