Durchfahrtsbeschränkung Kreuzweg

Veröffentlicht von
Fahrwangen
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
21.11.2022
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Verkehrsanordnung

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 - 4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 wird folgende Verkehrsanordnung neu verfügt.

 

Fahrwangen:

Kreuzweg, Verbot für Motorwagen, Signal 2.03 mit Zusatztext: ausgenommen Anwohner und Anlieferung.

 

Einsprachen:

Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 24. November 2022 beim Gemeinderat Fahrwangen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.