Gesamtrevision kommunale Richt- und Nutzungsplanung - öffentliche Auflage

Veröffentlicht von
Hedingen
Rubrik
Richtplanung
Veröffentlicht am
7.10.2021
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Richtplanung: Gesamtrevision kommunale Richt- und Nutzungsplanung


Betrifft

8908 Hedingen


Öffentliche Auflage


Der Gemeinderat Hedingen hat am 5. Oktober 2021 die Gesamtrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung zuhanden des Auflage- und Anhörungsverfahrens gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet.



Rechtliche Hinweise und Fristen


Die öffentliche Auflage umfasst folgende Unterlagen:


Richtplanung:

- Kommunaler Verkehrsrichtplan, Situation 1: 5’000, dat. am 13. September 2021

- Kommunaler Verkehrsrichtplan, Richtplantext, dat. am 13. September 2021

- Kommunale Richtplanung, Planungsbericht nach Art. 47 RPV, dat. am 13. September 2021

- Sanierungs- und Aufwertungskonzept Fusswegnetz, dat. am 15. März 2019


Nutzungsplanung:

- Bericht zum räumlichen Entwicklungskonzept, dat. am 13. September 2021

- Revision der Nutzungsplanung, Planungsbericht nach Art. 47 RPV, dat. am 13. September 2021

- Neue Bau- und Zonenordnung, dat. am 13. September 2021

- Revision Bau- und Zonenordnung, synoptische Darstellung der Bau- und Zonenordnung vom 14. November 1993 (Stand 2008), dat. am 13. September 2021

- Kernzonenplan, Situation 1: 1’000, dat. am 13. September 2021

- Neuer Zonenplan, Situation 1: 5’000, dat. am 13. September 2021

- Zonenplan Änderungen, Situation 1: 5’000, dat. am 13. September 2021


Vorprüfungsberichte Baudirektion Kanton Zürich:

- Vorprüfung Gesamtrevision kommunale Richt- und Nutzungsplanung

- Vorprüfung kommunaler Mehrwertausgleich


Angaben zur Auflage:

Die Frist von 60 Tagen für die öffentliche Auflage dauert vom 8. Oktober 2021 bis zum 7. Dezember 2021. Die Unterlagen liegen während dieses Zeitraums bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, während den ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich auf und stehen auf der Webseite der Gemeinde (www.hedingen.ch) elektronisch zur Verfügung.


Gespräche mit Gemeinderat:

Auf die Durchführung einer Informationsveranstaltung wird verzichtet. Gegen telefonische Voranmeldung (044 762 25 25) während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung stehen die zuständigen Gemeinderäte und Planungsverantwortlichen für Fragen aus der Bevölkerung wie folgt zur Verfügung:

- Freitag, 29. Oktober 2021, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

- Montag, 8. November 2021, 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Die Fragen aus der Bevölkerung sind 7 Tage vor dem Termin an die Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen. Die Fragen können per Mail (raumplanung@hedingen.ch) oder per Post an das Bauamt Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, eingereicht werden.


Ergänzende rechtliche Hinweise:

Während der Auflagedauer kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 7. Dezember 2021 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zu richten. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.


Rechtsmittelfrist

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 07.12.2021


Kontaktstelle

Gemeinde Hedingen

Zürcherstrasse 27

8908 Hedingen