Reglement über die Videoüberwachung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Infrastrukturen inkl. Schuleinheiten

Veröffentlicht von
Hedingen
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
9.3.2023
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Korrektur
9.3.2023 23:00
Reglement über die Videoüberwachung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Infrastrukturen inkl. Schuleinheiten
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Reglement über die Videoüberwachung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Infrastrukturen inkl. Schuleinheiten 

 

Der Gemeinderat Hedingen hat am 7. März 2023 folgendes Reglement genehmigt und setzt dieses per 1. Mai 2023 Kraft:

 

  • Reglement über die Videoüberwachung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Infrastrukturen inkl. Schuleinheiten 

Der Beschluss ist unter www.hedingen.ch aufgeschaltet und liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Frontoffice & Sicherheit, Erdgeschoss, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zur Einsicht auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. 

 

10. März 2023,

Gemeinderat Hedingen