Amtliche Publikation

Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Jonen. Stadt Affoltern am Albis, und Gemeinden Hausen am Albis, Kappel am Albis, Mettmenstetten und Rifferswil.

Veröffentlicht von
Bezirksgemeinden Affoltern
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
30.6.2022
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Jonen. Stadt Affoltern am Albis, und Gemeinden Hausen am Albis, Kappel am Albis, Mettmenstetten und Rifferswil.

 

Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)

 

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

 

Die Jonen ist ein Gewässer von kantonaler oder regionaler Bedeutung. Darum hat der Kanton den Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Entwurf des Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Kanton geprüft und das Gewässerraumdossier entsprechend bereinigt.

 

Gestützt auf § 15 g HWSchV wird vom 01. Juli bis 29. August 2022 das Dossier zur Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Jonen bestehend aus einem technischen Bericht und den massgebenden Gewässerraumplänen, öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden in der jeweiligen Gemeinde öffentlich zur Einsicht auf:

 

Projektunterlagen

Auflageort

·       Dossier Affoltern a. A.

Stadtverwaltung Affoltern am Albis:
Bau und Infrastruktur, Büro K13,
Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis

·       Dossier Hausen a.A.

Gemeindeverwaltung Hausen am Albis:
Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis

·       Dossier Rifferswil

Gemeindeverwaltung Rifferswil:
Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil

·       Dossier Mettmenstetten

Gemeindeverwaltung Mettmenstetten:
Einwohnerkontrolle EG,
Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten

·       Dossier Kappel a.A.

Gemeindeverwaltung Kappel am Albis:

Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis

 

Die digitalen Unterlagen können auf der Gewässerraumhomepage unter https://www.gewaesserraum.ch/publikationen/ bezogen werden. Zudem ist die Darstellung der Gewässerraume im kantonalen GIS unter https://maps.zh.ch/ (Layer Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltbecken) ersichtlich.

 

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Die Broschüre sowie weiterführende Informationen, darunter zwei interessante Erklärvideos, finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html

 

Rechtsmittelbelehrung

 

Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 29 August 2022 mit schriftlicher Begründung im Doppel und mit Vermerk «Einwendungen GWR Jonen, [Name Gemeinde]» bei folgender Adresse eingereicht werden:

 

Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Abteilung Wasserbau, Sektion Planung

Walcheplatz 2
8090 Zürich

 

Ablauf der Frist: 29. August 2022