Dauernde Verkehrsanordnung Hausen am Albis, Jakob-Zürrerstrasse

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Hausen am Albis
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
4.4.2019
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Dauernde Verkehrsanordnung Hausen am Albis, Jakob-Zürrerstrasse


Betrifft: 8915 Hausen am Albis


Verkehrsanordnung:

Auf Antrag der Gemeinde Hausen am Albis hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Jakob-Zürrerstrasse. Markierung von fünf Längsparkfelder. Vier Parkfelder Höhe Liegenschaften Nr. 15/17 und ein Längsparkfeld gegenüber Liegenschaft Nr. 19.


Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.



Hausen am Albis, 3. April 2019