Amtliche Publikation

Erneuerungswahlen der Notarin/des Notars für die Amtsdauer 2022 - 2026

Veröffentlicht von
Notariatskreis Affoltern am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
27.9.2021
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Erneuerungswahl der Notarin/des Notars für die Amtsdauer 2022 - 2026

Die Wahlvorsteherschaft des Notariatskreises Affoltern hat die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2022 - 2026 festgesetzt auf:

 

Sonntag, 27. März 2022

 

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können bis

 

Montag, 8. November 2021

 

bei der Sitzgemeinde des Notariatskreises (Stadt Affoltern am Albis, Postfach, 8910 Affoltern am Albis) Wahlvorschläge eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

 

Gemäss § 24 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) geben Personen die einen Wahlvorschlag unterzeichnen Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse (Strasse, Hausnummer, Wohnort) an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Der Kandidat oder die Kandidatin muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden. Zudem können der Rufname, die Parteizugehörigkeit und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Bezüglich der Wählbarkeit für das Amt einer Notarin oder eines Notars wird insbesondere auf § 23 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 10 des Notariatsgesetzes verwiesen (Wahlfähigkeitszeugnis). Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat.

 

Die wahlleitende Behörde veröffentlicht anschliessend die Namen der vorgeschlagenen Personen und setzt eine Frist von 7 Tagen an, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden können.

 

Sind gemäss §§ 54 und 55 GPR die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Wahlvorschlagsformulare sind auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch oder unter der Telefonnummer 044 762 56 32 erhältlich.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

28. September 2021

Stadtrat Affoltern am Albis