Entlassung aus Schutzinventar, Schutzentlassung Tüfenbach 3.1, Hausen am Albis

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Hausen am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
22.6.2023
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Entlassung aus Schutzinventar, Schutzentlassung Tüfenbach 3.1, Hausen am Albis


Betrifft

8915 Hausen am Albis


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Hausen am Albis hat mit Beschluss Nr. 144 am 6. Juni

2023, gestützt auf § 213 PBG, das Gebäude Tüfenbach 3.1 auf dem

Grundstück Kat.-Nr. 569 in Hausen am Albis, aus dem Inventar der die

dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägenden möglichen

Schutzobjekte, entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.



Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates mit dazugehörigen Akten kann während der Rekursfrist beim Bauamt Hausen am Albis eingesehen werden.


Bauamt Hausen am Albis

Ebertswilerstrasse 1

8915 Hausen am Albis


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,

schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung

einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.



Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.07.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.