Entlassung aus Schutzinventar, Schutzentlassung Tüfenbach 3.1, Hausen am Albis
Betrifft
8915 Hausen am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat mit Beschluss Nr. 144 am 6. Juni
2023, gestützt auf § 213 PBG, das Gebäude Tüfenbach 3.1 auf dem
Grundstück Kat.-Nr. 569 in Hausen am Albis, aus dem Inventar der die
dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägenden möglichen
Schutzobjekte, entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates mit dazugehörigen Akten kann während der Rekursfrist beim Bauamt Hausen am Albis eingesehen werden.
Bauamt Hausen am Albis
Ebertswilerstrasse 1
8915 Hausen am Albis
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.07.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.