Friedhof Hausen am Albis - Grabräumung
Die Mietzeit und Ruhefrist für das nachfolgende Familiengrab sind abgelaufen:
Familiengrab Nr. 68/69 lautend auf Paul und Elisabeth Alder-Altherr
Die Angehörigen werden gebeten, Grabmal und Pflanzen, bis spätestens 30.09.2024, nach vorheriger Absprache mit dem Bestattungsamt Hausen am Albis, 044 764 80 20, abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt, ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht, die Aufhebung und Räumung des Grabfelds durch die Gemeinde Hausen am Albis.
28.03.2027
Bestattungsamt Hausen am Albis