Reglement über die Pikettdienste der Regie, Betriebe und Werke der politischen Gemeinde Hausen am Albis

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
5.4.2023
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Reglemente und Verordnungen

Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 17. Januar 2023 Anpassungen am Reglement über die Pikettdienste der Regie, Betriebe und Werke der politischen Gemeinde Hausen am Albis genehmigt und das angepasste Reglement - vorbehältlich der Rechtskraft dieses Beschlusses - rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

 

 

Der Beschluss sowie das Reglement sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30. Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Hausen am Albis, 21. März 2023

 

Der Gemeinderat

Anhänge
Dateiname
20230121 Reglement über Pikettdienst Regie Betriebe und Werk.pdfHerunterladen
GRB 202023 - Einführung überarbeitetes Pikettreglement per 1.1.23.pdfHerunterladen