Unterschutzstellung Speicher, Oberheischerstrasse 1c. 1
Betrifft
8915 Hausen am Albis
Unterschutzstellung
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 20. Oktober 2020 den Schutzvertrag zwischen der Gemeinde Hausen am Albis und der Eigentümerschaft, Friedrich Wilhelm Bär für den Speicher der Liegenschaft, Oberheischerstrasse 1c. 1, Hausen am Albis, Vers.-Nr. 1176 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3112, genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Zugerstrasse 6, 8915 Hausen am Albis, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons
Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift
muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des
Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.01.2021
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.