Unterschutzstellungsvertrag Hirzwangen 14, 8925 Ebertswil, Hausen am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 06. Mai 2025 den Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und den Eigentümern, Roman und Anouk Bettschen, für die Gebäuden Inv.-Nr. 505 und 506, Vers.-Nrn. 81 und 75, auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3572, Hirzwangen 14 und 14.1, Ebertswil genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der
Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,
öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen
Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.07.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.