Unterschutzstellungsvertrag: Renot und Lechevallier, Allmendstrasse 2a.1

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
6.7.2023
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Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Allmendstrasse 2a.1, Hausen am Albis


Betrifft

8915 Hausen am Albis


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 20. Juni 2023 den Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und den Eigentümern, Renot Sophie und Lechevallier Roben, für die Liegenschaft Inv.-Nr. 229, Vers.-Nr. 320 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2864, Allmendstrasse 2a.1, Hausen am Albis, genehmigt.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekusgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 07.08.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.