Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaften Albisstrasse 36 / Oberheischerstrasse 1b

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
17.8.2023
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Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaften Albisstrasse 36 / Oberheischerstrasse 1b, Hausen am Albis


Betrifft

8915 Hausen am Albis


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 11. Juli 2023 den

Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und dem Eigentümer, Friedrich Bär, für die Liegenschaft Inv.-Nr. 121, Vers.-Nr. 1178 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3656, Albisstrasse 36/ Oberheischerstrasse 1b, Hausen am Albis, genehmigt.



Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der

Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,

öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während denordentlichen

Bürozeiten eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,

schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung

einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.09.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.