Definitiver Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Baukommissionfür den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 (Wahlanordnung)

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Hausen am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
24.7.2023
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Ersatzwahl von einem Mitglied der Baukommission für die Amtsdauer 2022/2026

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Baukommission für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 liegt folgender definitive Wahlvorschlag vor:

Die Urnenwahl wird am 22. Oktober 2023 durchgeführt. In Anwendung des Gesetzes über die Politischen Rechte sowie Artikel 7 der Gemeindeordnung wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 GPR ein Beiblatt beigelegt auf dem die offiziell Kandidierenden aufgeführt werden.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

25. Juli 2023

Gemeinderat Hausen am Albis