Campingplatz Türlen mit Gastronomie/Restaurant und Strandbad Türlersee per 1. Januar 2025 langfristig zu verpachten

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Hausen am Albis
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Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
7.3.2024
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Campingplatz Türlen mit Gastronomie/Restaurant und Strandbad Türlersee per 1. Januar 2025 langfristig zu verpachten

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 5. März 2024 hat der Gemeinderat Hausen am Albis folgende Pachtausschreibung beschlossen:

 

Nur etwa eine halbe Fahrstunde von Luzern, Zürich und Zug entfernt und gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen, liegt am idyllischen Türlersee der Campingplatz Türlen mit Restaurant und Strandbad. Camping und Restau­rant werden von 1. April bis 31. Oktober betrieben, das Strandbad ist von ca. Mitte Mai bis ca. Mitte September geöffnet. Der nicht klassifizierte Campingplatz verfügt über insgesamt 150 Stellplätze, davon mehrheitlich Dauermietparzellen. Das im Jahr 2021/2022 neu erbaute Infrastrukturgebäude weist neben modernen Sanitäranlagen eine professionelle Gastro­nomieküche auf und bietet den Gästen 130 Aussensitzplätze. Das Strandbad weist eine Spitzenkapazität von ca. 2'500 Personen/Tag auf.

 

Die Gemeinde Hausen am Albis ist Eigentümerin der ausgeschriebenen Objekte und sucht im Sinne einer langfristigen Nachfolgeregelung eine/n Pächter/in. Die nach­stehenden Eignungskriterien sind von den Pachtinteressenten zu erfüllen.

 

  • Bewerben können sich Privatpersonen oder Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz und mit mehrjähriger Erfahrung im Betreiben eines Tourismusbetriebes, vorzugsweise eines Campingplatzes mit angeschlossener Gastronomie. Zusätzliche Erfahrungen im Betreiben eines Strand- oder Frei­bades sind von Vorteil.
  • Die vor Ort verantwortlichen Gastgeber sind unternehmerisch denkende und han­delnde, kommunikative und gewinnende Persönlichkeiten, gewohnt im Umgang mit verschiedensten Anspruchsgruppen und auch in hektischen Zeiten die Ruhe bewahrend. Bei sich bewerbenden Unternehmungen müssen die Gastgeber vor Ort bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend namentlich genannt und mit den üblichen Unterlagen portraitiert werden.
  • Die Gastgeber sind im Besitz des Führerausweises der Kategorie B. Der Besitz des Führerausweises der Kategorie D1/D1E ist von Vorteil.
  • Die Gastgeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift. Fremdspra­chenkenntnisse (E, F) sind von Vorteil.
  • Die Gastgeber verfügen über gute IT-Kenntnisse und sind mit der Nutzung sozialer Medien vertraut.
  • Sich bewerbende Privatpersonen wie auch Unternehmungen verfügen über einen einwandfreien Leumund und über einen stabilen finanziellen Hintergrund.

 

Die von den Interessenten einzureichenden Unterlagen umfassen:

 

  • Detaillierter Lebenslauf resp. umfassende Unternehmensdokumentation (Broschüre, Handelsregisterauszug usw.), inkl. der Lebensläufe der vorgesehenen Gastgeber.
  • Eignungsnachweis Tourismus/Hotellerie/Parahotellerie, insbesondere Camping, sowie Gastronomie mittels Fähigkeitszeugnisse, Referenzen/Beispiele usw.
  • Strafregister- und Betreibungsregisterauszüge.
  • Darstellung eines Betriebskonzeptes (Broschüre, Präsentation, Dokumentation o.ä.) für den Campingplatz, das Restaurant und das Strandbad.
  • Finanzierungsnachweis oder Bankgarantie über den Betrag von CHF 200'000 zur Sicherstellung von Inventarübernahmen und/oder Pachtzinsen.

 

Die genannten Unterlagen sind in elektronischer Form und auf Papier bis spätestens Freitag, 5. April 2024, an folgende Adresse zu senden:

 

Hausen am Albis

Herr Christoph Rohner

Gemeindeschreiber

Zugerstrasse 10

8915 Hausen am Albis

christoph.rohner@hausen.ch

 

Es werden bis zur Einreichungsfrist keine mündlichen oder schriftlichen Auskünfte erteilt.

 

Nach erfolgter Sichtung und Bewertung der eingegangenen Bewerbungen erhalten die als geeignet beurteilten Interessenten eine zu unterzeichnende und zu retournierende Geheimhaltungserklärung und in der Folge eine umfassende Dokumentation über den Campingplatz, die Gastronomie und das Strandbad. Mit Begehungen vor Ort und mit persönlichen Gesprächen wird der Findungsprozess abgeschlossen.

 

Es ist das Ziel der Gemeinde Hausen am Albis, bis Ende Juni 2024 den Evaluationsprozess und die Verhandlungen abgeschlossen zu haben. Dem/r neuen Pächter/in wird die Möglichkeit gegeben, während der Monate Juli bis Oktober 2024 den Betrieb vertieft kennen zu lernen.

 

Hausen am Albis, 8. März 2024
Gemeinderat